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  1. Das Grundgesetz enthält einen eigenen Abschnitt über den Bundespräsidenten. Aber davon abgesehen, sind seine Befugnisse und Aufgaben teils verstreut im Verfassungstext, teils im einfachen Recht geregelt, teils haben sie sich im Laufe der Zeit zu einer Staatspraxis hin entwickelt. Mehr erfahren.

    • Rolle im Staat

      Er ist dasjenige Verfassungsorgan, das die Einheit der...

    • Staatsnotar
    • Repräsentative Aufgaben
    • Unterzeichnung und Prüfung Von Gesetzen
    • Aufgaben Im Krisenfall

    Viele Tätigkeiten werden der Funktion des Bundespräsidenten als Staatsnotar zugeordnet. Seine Anordnungen und Verfügungen bedürfen nach Art. 58 des Grundgesetzes der Gegenzeichnung eines Mitglieds der Bundesregierung. D.h. er kann keine Dekrete oder Erlasse gegen den Willen der Regierung erlassen und somit nicht an der Bundesregierung vorbei eigene...

    Er vertritt die Bundesrepublik völkerrechtlich als Staatsoberhaupt (z.B. bei Staatsbesuchen) und unterzeichnet internationale Verträge.
    Er beglaubigt diplomatische Vertreter, veranlasst Staatsakte (Staatsbegräbnis, Festakte, etc.), und ordnet die Staatssymbole(Nationalhymne, Flagge, Uniformen, etc.) an.
    Er beruft die Parteienfinanzierungskommission nach dem Parteiengesetz ein, verleiht die Orden des Bundes und übt, sofern der Bund zuständig ist, auch das Begnadigungsrechtaus.
    Er schlägt dem Deutschen Bundestag einen Kandidaten als Bundeskanzler zur Wahl vor, ernennt und entlässt ihn. Auf Vorschlag des Bundeskanzlers ernennt und entlässt er Bundesminister.

    Nach Gegenzeichnung durch den (die) beteiligten Bundesminister und den Bundeskanzler werden die Bundesgesetze vom Bundespräsidenten unterzeichnet (Ausfertigung) und durch Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt verkündet. Der Bundespräsident hat bei der Unterzeichnung von Gesetzen ein formelles Prüfungsrecht (Prüfungspflicht), ob diese verfassungsgemäß...

    Bundeswehr und Verteidigungsfall

    Im Gegensatz zum Reichspräsidenten (oder dem amerikanischen Präsidenten) untersteht das Militär keiner Jurisdiktion des Bundespräsidenten. Die Befehls- und Kommandogewalt über die Bundeswehr liegt in Friedenszeiten beim Bundesverteidigungsminister. Auf Antrag der Bundesregierung, unter Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates, verkündet der Bundespräsident den Verteidigungsfall. Anschließend kann er mit Zustimmung des Bundestages völkerrechtliche Erklärungen (Kriegserklärung) abgeben. I...

    Auflösung des Parlaments

    Sollte bei der Wahl des Bundeskanzlers der vorgeschlagene Kandidat für dieses Amt im dritten Wahlgang nur eine relative Mehrheit erhalten, muss der Bundespräsident innerhalb einer Woche entweder diesen ernennen (Minderheitsregierung) oder den Bundestag auflösen (Art. 63 Abs. 4 GG). Ebenso kann der Bundespräsident den Bundestag nach einer gescheiterten Vertrauensfrage auf Vorschlag des Bundeskanzlers auflösen (Art. 68 GG). Dies geschah bisher dreimal: 1972 durch Gustav Heinemann sowie 1983 dur...

    Gesetzgebungsnotstand

    Alternativ kann (muss aber nicht), bei einer negativ ausgegangenen Vertrauensfrage, der Bundespräsident auf Antrag der Bundesregierung und mit Zustimmung des Bundesrates den Gesetzgebungsnotstand nach Art. 81 GG zu erklären. In diesem Zustand (maximal für 6 Monate) können Gesetze, unter Umgehung des Parlaments, nur mit Hilfe der beiden gesetzgebenden Organe Bundesrates und Bundesregierung rechtskräftig werden. Dieser Fall ist in der Geschichte der Bundesrepublik bisher noch nicht eingetreten.

  2. Der Bundespräsident ist berechtigt, die Nationalhymne, Flagge, Wappen, Uniformen, Dienstkleidung, die Amtstracht der Richter des Bundes (mit Ausnahme der Richter des Bundesverfassungsgerichts) und deren Verwendung sowie Staatsakte und Staatsbegräbnisse anzuordnen, sofern jeweils nicht der Gesetzgeber wie etwa bei der Bundesflagge ...

  3. www.bmj.de › bundespraesident › bundespraesident_nodeBMJ - Der Bundespräsident

    Rechtsstaat kompakt. Wie entsteht ein Gesetz? Der Bundespräsident im Gesetzgebungsverfahren. Der Bundespräsident verkörpert die Einheit des Staates und ist in diesem Sinne das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland.

  4. Im Grundgesetz steht in Artikel 59 Absatz 1: „Der Bundespräsident vertritt den Bund völkerrechtlich.“ Der Bundespräsident hat in Deutschland diese Aufgaben: Der Bundespräsident unterschreibt Gesetze. Der Bundespräsident nimmt an Veranstaltungen teil und hält Reden. Damit kann er die Menschen und die Politik auf ein Thema aufmerksam ...