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  1. Grundsätzlich darf jeder promovieren, der einen Masterabschluss, ein Diplom, ein Staatsexamen oder einen Magister in der Tasche hat – unter der Voraussetzung, dass eine Promotion im jeweiligen Studienfach überhaupt möglich ist und die Hochschule das Promotionsrecht besitzt.

  2. Wer darf eine Promotion betreuen? Die Fakultäten und Fachbereiche legen in ihren Promotionsordnungen fest, welche Personen Doktorandinnen und Doktoranden bei einer Promotion betreuen dürfen. In der Regel stehen Professoren, Juniorprofessoren, Privat-, Hochschul- oder Universitätsdozenten der promotionsführenden Universität für eine ...

  3. Alle hauptberuflichen und nebenberuflichen Hochschullehrer*innen des Fachbereichs dürfen die Betreuung Ihres Promotionsvorhabens übernehmen. Hauptberufliche Hochschullehrer*innen sind diejenigen, die aktuell als Professor*innen am Fachbereich beschäftigt sind, also auch die Junior- und Gastprofessor*innen sowie die Professor*innen, die eine ...

    • Promotionsleistungen
    • Promotionsausschuss
    • Zulassungsvoraussetzungen
    • Zulassungsverfahren
    • Dauer Der Zulassung
    • Betreuung
    • Dissertation
    • Beginn Des Promotionsverfahrens
    • Promotionskommission
    • Begutachtung und Bewertung Der Dissertation

    In der Promotionsordnung findest du die Leistungen, die du während des Doktoratsstudiums erbringen musst, z. B. das Schreiben der Dissertation, die Durchführung einer Disputationund mehr.

    Der Promotionsausschuss, bestehend aus Fakultätsmitgliedern, berät dich bei der Zulassung zur Promotionund während des gesamten Promotionsvorhabens. Er entscheidet auch über die Zulassung und weitere rechtliche Angelegenheiten während deines Doktoratsstudiums.

    Du findest in der Promotionsordnung alle Details zu den Zulassungsvoraussetzungen. In den meisten Fällen ist die Zulassung mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium mit der Mindestnote ‚gut‘möglich. Welche Ausnahmen es gibt, kannst du in diesem Abschnitt nachlesen.

    Um zum Promotionsstudium zugelassen zu werden, musst du an einem Zulassungsverfahren teilnehmen. Hierfür brauchst du generell das Zeugnis über deinen Hochschulabschluss, ein von der Erstbetreuung unterzeichnetes Exposé deines Dissertationsvorhabens, die Betreuungsvereinbarung zwischen der Person, die deine Dissertationbetreut und dir und in der Pro...

    Die Promotionsordnung gibt Auskunft, bis wann du das Promotionsstudium abschließen musst. Außerdem werden Bedingungen angegeben, ob und wie der Promotionsausschuss diese Befristung verlängern kann.

    Wer deine Dissertation betreuen darf, erfährst du im Abschnitt zur Betreuungdes Dissertationsvorhabens. Im Regelfall dürfen dich Hochschullehrende und Personen, die eine Professur innehaben sowie Dozierende betreuen. Du erfährst hier auch, wie ein bestehendes Betreuungsverhältnis gelöst werden darf.

    Dieser Abschnitt regelt, in welcher Form die Dissertation geschrieben werden kann (Monographie oder kumulative Dissertation). In einigen Fächern ist eine Sammeldissertation möglich und in der Promotionsordnung kannst du nachlesen, welche Voraussetzungen dafür gelten.

    Ein Promotionsverfahren wird eingeleitet, wenn bestimmte Leistungen im Doktoratsstudium erbracht wurden. Du erfährst in diesem Abschnitt außerdem, welche Unterlagen du dafür als Nachweis einreichen musst.

    Die Promotionskommission kannst du dir als Prüfungskommission vorstellen. Sie besteht aus der Person, die deine Dissertation betreutund die zur Begutachtung eingesetzt wird sowie weiteren Personen der Fakultät. Die Kommission entscheidet über die Bewertung deiner Dissertation und über den Termin und die Bewertung der Disputation. Sie beschließt dei...

    Dieser Abschnitt der Promotionsordnung regelt, wer für die Begutachtung deiner Dissertation infrage kommt. Generell sind dafür die Person, die deine Dissertation betreutverantwortlich und eine zweite Person, die deine Dissertation begutachtet, verantwortlich. Außerdem erfährst du, bis wann du mit dem Gutachten rechnen kannst und nach welchen Kriter...

  4. 24. Apr. 2024 · In der Regel handelt es sich um individuelle Promotionen; einige Hochschulen bieten aber auch die strukturierte Promotion an. Interne Promotion: Wer eine Promotionsstelle innehat, sichert die Finanzierung seiner Doktorarbeit über das Gehalt (zumindest teilweise, je nach Anstellungsverhältnis).

  5. Nein. Wer eine Ablehnung für die Promotionsförderung erhalten hat, kann sich kein weiteres Mal um ein Promotionsstipendium bewerben. Ausnahme: Wer eine Ablehnung für die sdw-Studienförderung erhalten hat, kann sich dennoch um ein Promotionsstipendium bewerben. Kann ich mehrere Förderungen zeitgleich erhalten? Nein.

  6. Hier findest du Informationen rund um die Promotion und ihre Regeln und Anforderungen, ob es sich lohnt zu promovieren, wie du die Promotion finanzieren kannst und wie sich das deutsche System von anderen unterscheidet. Außerdem: Mach den Eignungstest und finde heraus, ob du alles mitbringst für die Promotion!