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  1. Es trat am 1. Oktober 1927 in Kraft. Die Reichsanstalt. Gleichzeitig wurde die "Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung" geschaffen. Sie war damit ein Vorläufer der heutigen Bundesagentur für Arbeit. Erster Präsident wurde Friedrich Syrup.

  2. Die Arbeitslosenversicherung in Deutschland wurde am 16. Juli 1927 durch das Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung eingeführt und der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung übertragen.

  3. Sozialrecht. Arbeitslosenversicherung. Die Arbeitslosenversicherung ist ein wichtiger Zweig des deutschen Sozialversicherungssystems, der für viele Menschen im Fall von Arbeitslosigkeit eine finanzielle Absicherung bietet.

  4. Sie wird durch monatliche Beiträge des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers finanziert, die beide zur Hälfte abführen. Der Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit ...

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  5. Die Arbeitslosenversicherung. Im Juli 1927 verabschiedete der Reichstag mit überwältigender Mehrheit das Gesetz zur Einführung einer staatlichen Arbeitslosenversicherung. Die Pflichtversicherung sollte die Erwerbslosenfürsorge der Gemeinden ablösen.

  6. Der 1927 gegründete Zweig der Sozialversicherung hat die Aufgabe, Arbeitsplätze zu sichern und finanzielle Leistungen an Arbeitslose zur Verringerung der wirtschaftlichen Folgen der Arbeitslosigkeit zu zahlen.

  7. In allen Ländern ist die aktive Arbeitssuche eine Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld. Die Arbeitssuchenden haben bestimmte Verpflichtungen (z.B. müssen sie regelmäßig Gespräche mit einem Berater für Eingliederungsmaßnahmen führen) und müssen verfügbar und bereit sein, jede "zumutbare Arbeit" anzunehmen. In allen ...