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  1. Hier sollte eine Beschreibung angezeigt werden, diese Seite lässt dies jedoch nicht zu.

  2. Die Zollverwaltung bietet die Möglichkeit, Summarische Eingangs- und Ausgangsanmeldungen und Zollanmeldungen zur Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr, in das Versandverfahren sowie in das Ausfuhrverfahren mit Hilfe der nachstehend genannten Anwendungen über das Internet zu erstellen: Eine Online-Hilfe und Wertelisten ...

  3. Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen (früher Merkblatt zum Einheitspapier) ist im Internet auf der Zollhomepage abrufbar. Die Unterlagen, die der Anmeldung beizufügen sind (etwa Rechnungen , die Zollwertanmeldung, Präferenznachweise und Genehmigungen) sind in den Art. 163 UZK zusammenfassend und bei den einzelnen Verfahren bes. aufgeführt.

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  5. Die Bewilligung zur regelmäßigen Nutzung des Verfahrens der vereinfachten Zollanmeldung setzt einen schriftlichen Antrag voraus. Zur Beantragung des Verfahrens verwenden Sie bitte den Antrag zur Verwendung vereinfachter Zollanmeldungen -Einfuhr- (Formular 0500). Zuständig für die Bearbeitung des Antrags ist das Hauptzollamt, in dessen ...

  6. Gemäß ihres Auftrags und ihrer gesetzlichen Befugnis nimmt die Deutsche Post bei aus dem nicht-EU-Ausland eingehenden Postsendungen mit Wareninhalt (Briefe oder Pakete) die Anmeldung in Vertretung des Empfängers beim Deutschen Zoll vor. Dafür müssen alle erforderlichen Informationen, insbesondere der Wert der Ware, welcher in der Regel auf der Zollinhaltserklärung (sogenanntes Formular ...

  7. Derjenige, der die Einfuhranmeldung abgibt, gilt dem Zoll gegenüber als Anmelder - er hat auch ggf. die Rechtsfolgen der Anmeldung zu tragen. Die schriftliche Zollanmeldung kann mittels des Formulars 0737 und ggf. dem Ergänzungsvordruck 0738, bzw. dem Formular 0747 und ggf. dem Ergänzungsvordruck 0748 abgegeben werden.