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  1. Vor 10 Stunden · Vernehmung der richterlichen Verhörsperson, § 252 StPO Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt 1. § 252 StPO normiert hinsichtlich früherer Aussagen der V grundsätzlich ein Beweisverwertungsverbot, wenn sie in der Hauptverhandlung von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht.

  2. Vor 10 Stunden · Verwertung der Vernehmung im Ermittlungsverfahren bei Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 StPO (§ 252 StPO) A wird vor dem Landgericht angeklagt. Sein Bruder B belastet ihn in einer ordnungsgemäßen polizeilichen Vernehmung. Im Prozess beruft B sich aber auf sein Zeugnisverweigerungsrecht (§ 52 Abs. 1 Nr. 3 StPO). Polizist P, der B ...

  3. Vor 10 Stunden · Sachverhalt: A wird vor dem Landgericht angeklagt. Sein Bruder B belastet ihn in einer ordnungsgemäßen polizeilichen Vernehmung. Im Prozess beruft B sich aber auf sein Zeugnisverweigerungsrecht (§ 52 Abs. 1 Nr. 3 StPO). Polizist P, der B vernommen hatte, wird über Bs Aussage vernommen und A daraufhin verurteilt.

  4. Vor 10 Stunden · Sachverhalt: A wird vor dem Landgericht angeklagt. Seine Tochter T, die bei der Polizei noch ausgesagt hatte, verweigert als Belastungszeugin die Aussage (§ 52 Abs. 1 Nr. 3 StPO). Als die Vorsitzende T fragt, ob man den Polizisten P als Zeuge über ihre Vernehmung hören könne, meint T, das mache ihr nichts aus.