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  1. 1. über die Zeugeneigenschaft oder das Vorliegen von Zeugnis- oder Auskunftsverweigerungsrechten, sofern insoweit Zweifel bestehen oder im Laufe der Vernehmung aufkommen, 2. über eine Gestattung nach § 68 Absatz 3 Satz 1, Angaben zur Person nicht oder nur über eine frühere Identität zu machen, 3.

    • 163B Stpo

      Redaktionelle Querverweise zu § 163b StPO:...

    • 163A Stpo

      beteiligten § 161 Allgemeine Ermittlungsbefugnis der...

    • 163f

      soll (längerfristige Observation). 2Die Maßnahme darf nur...

    • 161 StPO

      Allgemeine Ermittlungsbefugnis der Staatsanwaltschaft. (1) 1...

    • § 68 StPO

      (1) 1 Die Vernehmung beginnt damit, dass der Zeuge über...

    • Zeuge Oder Beschuldigter? Eine Wichtige Frage
    • Kennen Sie Ihre Rechte bei Der Polizei
    • Keine Ladungsfrist für Zeugen vorgesehen

    Eine kleine Änderung in der Strafprozessordnung führte im August 2017 zu einer denkwürdigen Wende. Die Frage „Zeuge oder Beschuldigter?“ wird seitdem in einem frühen Stadium wichtig, denn anders als vorher gibt es inzwischen eine Aussagepflicht für Zeugen. Die Vorschrift lautet wörtlich: „Zeugen sind verpflichtet, auf Ladung vor Ermittlungspersonen...

    Wenn Sie in so einer Situation nicht aussagen wollen, müssen Sie ein wichtiges Schlupfloch des Gesetzes kennen. Die Polizei darf eine Aussage von Ihnen nämlich nur verlangen, wenn sie „im Auftrag der Staatsanwaltschaft“ handelt. Hierauf sollten Sie die Beamten hinweisen und sich erkundigen, inwieweit die Staatsanwaltschaft hierzu wirklich einen Auf...

    Heikel ist die Regelung gerade auch dadurch, dass das Gesetz noch nicht einmal eine Ladungsfrist für den Zeugen kennt. Es kann also passieren, dass man auch zu Hause oder am Arbeitsplatz von Polizisten aufgesucht wird und unter Berufung auf das Gesetz sofort eine Aussage machen soll. Als Strafverteidiger weiß ich nur zu gut, dass viele Beamte gerne...

  2. § 58a Abs. 1 S. 3 StPO auch auf zur Tatzeit erwachsene Opfer von Sexualstraftaten. Die Anordnung der Aufzeichnung einer richterlichen Vernehmung eines Zeugen in Bild und Ton gemäß § 58a StPO führt infolge einer möglichen Ersetzung der Vernehmung dieses Zeugen in der Hauptver-

  3. 27. Sept. 2017 · Der alte § 163 Abs. 3 StPO wurde durch die neuen Abs. 3-7 ersetzt: (3) Zeugen sind verpflichtet, auf Ladung vor Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft zu erscheinen und zur Sache auszusagen,...

  4. Pflichten des Zeugen. Der Zeuge hat, ebenso wie die anderen Verfahrensbeteiligten im Strafverfahren Rechte und Pflichten. Zu den Pflichten gehören: a) Die Erscheinungspflicht. Der Zeuge muss gem. § 163 Abs. 3 StPO bereits vor der Polizei sowie gem. §§ 48, 161a Abs. 1 S. 1 StPO darüber hinaus vor der Staatsanwaltschaft und dem Richter erscheinen.