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  1. Erfüllt der schwerwiegend chronisch Kranke für die Zuzahlungsreduzierung nicht die zusätzlich vorgegebenen fixen Kriterien (Pflegestufe zwei oder drei, Grad der Behinderung oder Minderung der ...

  2. Das Errichten, Instandsetzen, Reinigen und Stilllegen von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen darf bei erhöhtem Gefährdungspotential nur durch besonders qualifizierte Unternehmen, den Fachbetrieben nach AwSV (ehemals Fachbetrieb nach WHG) erfolgen. Die Abkürzung AwSV steht für die V erordnung über Anlagen zum Umgang mit ...

  3. vergleichbares Arzneimittel nur nach Rezeptänderung durch den Arzt!** Auch Verordnungen mit Aut-idem-Kreuz müssen bei Nichtverfügbarkeit vom Arzt geändert werden!** Keine Rücksprache notwendig! Austauschregeln bei Nichtverfügbarkeit nach § 129 Abs. 2a SGB V (ALBVVG)

  4. D.2 Gesetzliche Krankenversicherung. Die Abschaffung des erhöhten Säumniszuschlags für freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie für Versicherte nach § 5 Absatz 1 Nummer 13 SGB V und nach § 2 Absatz 1 Nummer 7 KVLG 1989 führt zu ge- ringfügigen Mindereinnahmen der Krankenkassen bei den Säumniszuschlägen.

  5. Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz) - GKV WSG. zurück zur Übersicht. PDF Download. Rundschreiben34.pdf. herunterladen (PDF / 43,80 KB)

  6. Das Wehrsoldgesetz (WSG) regelt in Deutschland den Bezug von Geld- und Sachleistungen für Soldaten im Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz ( Freiwilliger Wehrdienst) oder dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes ( Wehrübung ).

  7. 12. Apr. 2019 · 11 Abs. 1 Rechnungslegung. Die Rechnungs­legung der Apotheke erfolgt monatlich bis spätestens einen Monat nach Ablauf des Kalender­monats, in dem die Lieferung erfolgte, an die von den Ersatz­kassen benannten Stellen. Eine Überschreitung der Frist nach Satz 1 befreit die Ersatz­kasse nicht von der Zahlungs­verpflichtung.