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  1. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, abgekürzt GmbH oder Gesellschaft mbH, ist nach deutschem Recht eine Rechtsform für eine juristische Person des Privatrechts, die zu den Kapitalgesellschaften gehört. Die deutsche GmbH war eine der weltweit ersten Formen von haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaften.

  2. Das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (auch: GmbHG, GmbH-Gesetz oder Gesetz über die GmbH) regelt in Deutschland im Wesentlichen die besondere Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), ihre Errichtung, ihre Organe und ihre Stellung im Rechtsverkehr.

    • GmbHG
    • Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
  3. GmbH. Enthält: Beispiele · Definition · Grafiken · Übungsfragen. Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) kann nach § 1 GmbHG (GmbH-Gesetz) für jeden gesetzlich zulässigen Zweck errichtet werden. Sie ist eine juristische Person mit der Folge, dass ausschließlich die GmbH Träger von Rechten und Pflichten ist.

    • Errichtung der Gesellschaft. § 1 Zweck; Gründerzahl. § 2 Form des Gesellschaftsvertrags. § 3 Inhalt des Gesellschaftsvertrags. § 4 Firma. § 4a Sitz der Gesellschaft.
    • Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter. § 13 Juristische Person; Handelsgesellschaft. § 14 Einlagepflicht. § 15 Übertragung von Geschäftsanteilen.
    • Vertretung und Geschäftsführung. § 35 Vertretung der Gesellschaft. § 35a Angaben auf Geschäftsbriefen. § 36 Zielgrößen und Fristen zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern.
    • Abänderungen des Gesellschaftsvertrags. § 53 Form der Satzungsänderung. § 54 Anmeldung und Eintragung der Satzungsänderung. § 55 Erhöhung des Stammkapitals.
  4. Was ist eine GmbH? — Definition. Die Rechtsform GmbH bzw. Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die häufigste Form einer Kapitalgesellschaft in Deutschland. Sie wird durch ein eigenes Gesetz, das GmbHG, geregelt. Mindestkapital: 25.000 €.

  5. 10. Apr. 2024 · Die Rechtsform der GmbH. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine Kapitalgesellschaft, deren Rechtsgrundlagen im deutschen Wirtschaftsrecht bereits seit 1898 verankert sind. Der gesetzliche Rahmen für die Gründung und Führung einer GmbH werden durch das GmbH-Gesetz (GmbHG) geregelt.