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  1. Die preußische Verfassung vom 30. November 1920 auf demokratisch-parlamentarischer Grundlage löste die monarchistische Verfassung von 1848/50 ab. Sie bildete den verfassungsrechtlichen Rahmen für den Freistaat Preußen. Inhaltlich wurde sie während der Zeit des Nationalsozialismus bis zur Bedeutungslosigkeit ausgehöhlt und ...

  2. Verfassung des Freistaats Preußen. Vom 30. November 1920. Das preußische Volk hat sich durch die verfassunggebende Landesversammlung folgende Verfassung gegeben, die hiermit verkündet wird: Abschnitt I. Der Staat. A r t i k e l 1. (1) Preußen ist eine Republik und Glied des Deutschen Reichs.

  3. Januar 1850 in Kraft. In ihr wurde das Dreiklassenwahlrecht endgültig verankert. Ein in der Verfassung vorgesehenes Wahlgesetz kam bis 1918 nicht zustande. Diese Verfassung hatte bis 1918 Bestand. Mit der Novemberrevolution von 1918 trat sie außer Kraft und wurde erst 1920 durch die neue (demokratische) Verfassung des Freistaates Preußen ...

  4. Verfassung des Freistaats Preußen. vom 30. November 1920. ersetzte die Verfassung vom 31. Januar 1850. geändert durch Gesetz, betreffend vorläufige Wahlen zum Staatsrat in der Provinz Oberschlesien und Abänderung des Artikel 88 der Verfassung vom 7. April 1921 (GS S. 353) Gesetz zur Änderung der Verfassung vom 27.