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  1. Vor 5 Tagen · Zum Einwand von Treu und Glauben ist auch hier eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union nicht erforderlich (vgl. Senatsurteil vom 15. Februar 2023 - IV ZR 353/21, BGHZ 236, 163. Rn. 27 ff. m.w.N.). Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens ( § 97 Abs. 1 ZPO ). Streitwert: bis 450.000 €.

  2. Vor 5 Tagen · Frage 1: Liegt bereits ein neues Arbeitszeitrecht bzw. reformiertes Arbeitszeitgesetz in endgültiger Fassung vor? Nein! Es gibt bislang lediglich einen Gesetzesentwurf aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (sog. Referententwurf vom 18.04.2023, nachfolgend „RefE-ArbZG). Es bedarf also noch eines weiten Weges auf dem ...

  3. Vor 3 Tagen · Gesellschaftsrecht. Unternehmen 360 Grad. Wirtschafts- und Handelsrecht. Seit dem 1.1.2024 ist das neue Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft. Es reformiert umfassend das geltende Handels- und Gesellschaftsrecht im Bereich der Personengesellschaften, dessen wesentliche Normen bereits über 100 Jahre alt waren.

  4. 18. Nov. 2021 · Hinweise auf die zukünftige Gesetzeslage sind mit einem „E“ markiert, so z.B. „§ 708 BGB-Eoder mit dem Zusatz n.F. („§ 708 BGB n.F.), wobei „n.F.“ für neue Fassung steht. Letzte Aktualisierung: 18. November 2021 . Frage 1: Wofür steht die Abkürzung MoPeG, was ist das MoPeG?

  5. Vor 5 Tagen · Im März hatte deshalb die Union Druck gemacht, weil sie befürchtete, ohne Neuregelung könnten ab Juli in Deutschland Kinderehen anerkannt werden. Damit diese Frist eingehalten werden kann, soll der Gesetzentwurf laut dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) den Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag als sog.

  6. Vor 4 Tagen · 1. Fristablauf. 2. Abrechnungsfrist. 3. Abrechnungszeitraum. 4. Adressat Nebenkostenabrechnung. 5. Mängel Nebenkostenabrechnung. 6. Unwirksamkeit Abrechnung. 7. Fehler Betriebskostenabrechnung. 8. Wasserkosten. 9. Wasserzähler. 10. Sperrmüll bei Nebenkosten. 11. Versicherungskosten. 12. Elektro-Überprüfung. 13. Aufzug bei Betriebskosten. 14.

  7. Nach neuem Recht gilt ab dem 01.01.2018 für Bauvorhaben mit privaten Bauherren nur noch das neue BGB 2018. Wird dagegen mit privaten Bauherren die VOB vereinbart, haben Sie als Handwerker oder Bauunternehmer gravierende Nachteile und eine hohe Rechtsunsicherheit zu befürchten.