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  1. I. Überblick. Mit dem „Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche“ vom 9.3.2021 wurde der Tatbestand der Geldwäsche gem. § 261 umfassend neugestaltet und die Strafbarkeit ausgeweitet, indem man die Beschränkung auf bestimmte Vortat en aufgab und nach dem „All-Crimes“-Ansatz nunmehr jede rechtswidrige ...

  2. Ein Täter oder Mittäter der Vortat kann nach § 261 StGB bestraft werden; es muss sich nicht um die Vortat eines anderen handeln. b. Tathandlung: aa. Verbergen (261 I 1 Nr. b. Tathandlung: aa.

  3. 26. Feb. 2024 · Schema: Geldwäsche § 261 StGB. II. Tatbestandsvoraussetzungen des § 261 StGB. III. Besonders schwerer Fall, § 261 Abs. 5 StGB. Artikelempfehlungen. Tipp: Mit unserem Online-Repetitorium zum 1. Staatsexamen können Sie sich bestmöglich, flexibel und kostengünstig auf die erste juristische Staatsprüfung vorbereiten. JETZT GRATIS TESTEN.

  4. 23. März 2024 · Geldwäsche ist in Deutschland gemäß § 261 Strafgesetzbuch [ StGB] strafbar. I. Allgemeines. Die in § 261 StGB unter Strafe gestellte Geldwäsche hat einen unübersichtlichen Tatbestand,...

  5. Geldwäsche. (1) 1 Wer einen Gegenstand, der aus einer rechtswidrigen Tat herrührt, 1. verbirgt, 2. in der Absicht, dessen Auffinden, dessen Einziehung oder die Ermittlung von dessen Herkunft zu vereiteln, umtauscht, überträgt oder verbringt, 3. sich oder einem Dritten verschafft oder. 4.

    Inkrafttreten
    Änderungsgesetz
    Ausfertigung
    Fundstelle
    18.03.2021 ÄnderungVorherige Fassung und ...
    Gesetz zur Verbesserung der ...
    09.03.2021
    03.01.2018 ÄnderungVorherige Fassung und ...
    Zweites Gesetz zur Novellierung von ...
    23.06.2017
    01.07.2017 ÄnderungVorherige Fassung und ...
    Gesetz zur Reform der strafrechtlichen ...
    13.04.2017
    19.04.2017 ÄnderungVorherige Fassung und ...
    Einundfünfzigstes Gesetz zur Änderung des ...
    11.04.2017
  6. 21. Sept. 2022 · Der Straftatbestand der Geldwäsche setzt gemäß § 261 Abs. 1 StGB zunächst das Vorliegen eines Gegenstandes voraus. Tatobjekt einer Geldwäsche kann dabei jeder „Gegenstand“ mit Vermögenswert sein, so z.B. Schmuck, Edelmetalle oder Bargeld, aber auch Forderungen und Rechte. [8] 3.2 Die Geldwäschevortat.

  7. § 261 Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte.