Yahoo Suche Web Suche

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. Wahlkapitulation Franz’ II. Brüder, Oheime und Kurfürsten. 7 /2/ gevollmächtigte Botschafter Franz Wil-helm regierender Graf zu Oettingen Baldern und Sötern, Anton des Heiligen Römischen Reichs Fürst Esterhazy von Galantha, Franz Albert Leopold Graf von Oberndorf , Adolph Heinrich Graf von Schönberg , Karl Fürst von der Osten,

  2. Franz II./I.: Die Ehen eines Biedermannes. Kaiser Franz war viermal verheiratet. Die Ehen wurden aus dynastischen Gründen geschlossen, oft stammten die Gattinnen des Kaisers aus dessen engster Verwandtschaft. Dennoch entstanden daraus Partnerschaften, die durchaus von Sympathie und Vertrauen geprägt waren.

  3. Franz II. Joseph Karl (* 12. Februar 1768 in Florenz; † 2. März 1835 in Wien) aus dem Haus Habsburg-Lothringen war als Franz II. von 1792 bis 1806 der letzte Kaiser des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation und von 1804 bis 1835 als Franz I. der erste Kaiser von Österreich. Von 1792 bis 1835 war er außerdem König von Böhmen ...

  4. Franz war der zweite überlebende Sohn des Herzogs Franz I. von Sachsen-Lauenburg (1510–1581) aus dessen Ehe mit Sibylle (1515–1592), Tochter des Herzogs Heinrich von Sachsen. Der Prinz wurde im lutherischen Glauben erzogen und trat in zunächst kaiserliche, später in spanische Kriegsdienste.

  5. Franz II. von Habsburg-Lothringen (1768-1835) "Franz Joseph Karl (* 12. Februar 1768 in Florenz; † 2. März 1835 in Wien) aus dem Haus Habsburg-Lothringen war von 1792 bis 1806 als Franz II. der letzte Kaiser des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. 1804 begründete er das Kaisertum Österreich, das er als Franz I. bis zu seinem Tod ...

  6. Franz II. [Erklärung des Kaisers Franz II. über die Niederlegung der deutschen Kaiserkrone. – 1806, Aug. 6.] 6. August 1806. Mit leicht abweichender Schreibung auch zu finden in: Quellensammlung zur Geschichte der Deutschen Reichsverfassung in Mittelalter und Neuzeit / bearb. von Karl Zeumer, 2. Auflage, 1913.

  7. 4. Feb. 2011 · August 1806 legte Franz II. (auf Druck Napoleons) die Kaiserkrone nieder. Seine Abdankung bedeutete gleichzeitig die Auflösung des HRRDN. Aus verfassungsrechtlicher Sicht war die Abdankung verbunden mit der Auflösung unzulässig. Für eine Auflösung hätte der Reichstag zustimmen müssen. Die Abdankung an sich hätte nur zu einem neuen ...