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  1. Freiherr von Pillersdorf (* 1. März 1786 in Brünn, Mähren; † 22. Februar 1862 in Wien) war österreichischer Beamter und Staatsmann . Inhaltsverzeichnis. 1 Herkunft. 2 Leben. 3 Familie. 4 Auszeichnungen. 5 Schriften. 6 Literatur. 7 Weblinks. 8 Einzelnachweise. Herkunft.

  2. Die Pillersdorfsche Verfassung, von Franz von Pillersdorf ausgearbeitet und nach ihm benannt, ist die erste österreichische Verfassung, die auf dem Prinzip des Frühkonstitutionalismus beruht. Sie wurde am 25. April 1848 erlassen, aber bereits am 16. Mai desselben Jahres durch eine Verfassungsnovelle zum Provisorium erklärt. Sie ...

  3. Franz, Sohn von Franz Xaver (II.) Freiherr von Pillersdorf (1757–1806), Hofrat am Obersten Gerichtshof zu Wien und k. k. Truchsess, studierte in Wien Staats- und Rechtswissenschaft. 1811 Sekretär bei der Hofkammer, unterstützte er 1813–1815 Armeeminister Anton Maximilian von Baldacci in der Versorgung der Armee und der Verwaltung der ...

  4. Baron Franz Xaver von Pillersdorf (1 March 1786 – 22 February 1862) was an Austrian statesman. Life and career. Born in Brno as the son of a judge, Truchsess Franz Xaver II Freiherr von Pillersdorf (1757–1806) and his wife, Johanna Majthényi de Kesselökö (d. 1805).

  5. Freiherr von Pillersdorf (* 1. März 1786 in Brünn, Mähren; † 22. Februar 1862 in Wien) war österreichischer Beamter und Staatsmann. Franz Freiherr von Pillersdorf; Lithographie von Joseph Kriehuber, 1848. Oops something went wrong: Franz Xaver (III.) Freiherr von Pillersdorf war österreichischer Beamter und Staatsmann.

  6. Österreichs erstes Grundgesetz. Der Jurist Franz Freiherr von Pillersdorf (f) (1786–1862) machte zunächst in der Finanzverwaltung des habsburgischen Reiches Karriere, ehe er 1842 an die Spitze der Vereinigten Hofkanzlei trat. Er war geprägt von der fortschrittlich-vernunftorientierten Ära des Josephinismus – benannt nach Kaiser Joseph II.

  7. Die von Innenminister Franz Freiherr von Pillersdorf ausgearbeitete und nach ihm benannte Konstitution, war die erste österreichische Verfassung, die auf dem Prinzip des Frühkonstitutionalismus beruhte. Nach anfänglicher Euphorie wurden bald die Mängel der Pillersdorfschen Verfassung erkannt.