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  1. www.bafin.de › DE › AufsichtBaFin - DORA

    29. Apr. 2024 · Mit DORA, der Verordnung ( EU) 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor ( Digital Operational Resilience Act ), hat die Europäische Union eine finanzsektorweite Regulierung für die Themen Cybersicherheit, IKT-Risiken und digitale operationale Resilienz geschaffen.

  2. Vor 4 Tagen · DORA Verordnung – Diese Anforderungen müssen betroffene Organisationen ab 2025 erfüllen. Eine der größten Herausforderungen des Finanzsektors ist die digitale Resilienz. Darunter versteht man die Fähigkeit eines Unternehmens, digitale Bedrohungen oder Störungen des Geschäftsbetriebs zu erkennen, darauf zu reagieren und sich davon zu ...

  3. 1. Mai 2024 · Die DORA-Verordnung der EU zielt darauf ab, die IT-Sicherheit im Finanzsektor zu verbessern und die operative Resilienz bei Betriebsausfällen, insbesondere durch Cyberangriffe, zu stärken.

  4. Vor 3 Tagen · Die Digitalisierung der Finanzbranche hat mit neuen Möglichkeiten auch neue Risiken geschaffen. Darauf hat die Europäische Union mit dem Digital Operational Resilience Act (DORA) reagiert, der im Dezember 2022 parlamentarisch beschlossen wurde – mit dem Ziel, die Cybersicherheits- und IKT-Risiken in den Finanzmärkten zu verringern.

  5. Vor 4 Tagen · Januar 2025 an muss die Verordnung von den Finanzunternehmen angewendet werden – das sind noch zehn Monate. Der Countdown läuft also. Für Finanzunternehmen ist damit spätestens jetzt der Zeitpunkt gekommen, das eigene DORA-Programm mit Blick auf die Umsetzung überprüft und die notwendigen Aktivitäten angestoßen zu haben.

  6. 24. Apr. 2024 · Dora steht für Digital Operational Resilience Act und ist bereits am 17. Januar 2023 in Kraft getreten. Die Verordnung ist in allen EU-Ländern unmittelbar gültig. Ab Inkrafttreten hatten Finanzunternehmen zwei Jahre Zeit, um alle Regeln umzusetzen. Mehr als die Hälfte davon ist jetzt verstrichen.

  7. 24. Apr. 2024 · Behörden, Journalisten und Organisationen der Zivilgesellschaft erhalten Zugang zu neuen Registern und Informationsquellen. EU-Grenze für hohe Barzahlungen von 10 000 EUR. Sorgfaltspflichten für Fußballvereine und Agenten ab 2029.