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  1. Vor 5 Tagen · Am 17.Januar 2025 findet die DORA-Verordnung in der EU und im Vereinigten Königreich Anwendung. In Deutschland wird im „Gesetz über die Digitalisierung des Finanzmarktes“ (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz oder FinmadiG) die Europäischen Verordnungen: MiCA (Markets in Crypto Assets, Verordnung (EU) 2023/1114)

  2. Vor 4 Tagen · Gleichzeitig bringt DORA neue Herausforderungen mit sich. Die wichtigsten Anforderungen der Verordnung im Überblick: 1. Vertragsmanagement mit IKT-Drittanbietern: DORA spezifiziert die Vertragsanforderungen mit IKT-Drittanbietern. Finanzinstitute müssen diese Anforderungen in ihre Vertragsmanagementprozesse einbeziehen. Dies beinhaltet die ...

  3. Vor 5 Tagen · Januar 2025 an muss die Verordnung von den Finanzunternehmen angewendet werden – das sind noch zehn Monate. Der Countdown läuft also. Für Finanzunternehmen ist damit spätestens jetzt der Zeitpunkt gekommen, das eigene DORA-Programm mit Blick auf die Umsetzung überprüft und die notwendigen Aktivitäten angestoßen zu haben.

  4. Vor 5 Tagen · Der Digital Operational Resilience Act (DORA) ist eine von der Europäischen Kommission im Rahmen ihres Pakets für digitale Finanzen vorgeschlagene Verordnung, die die operative Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors gegen Cyberbedrohungen und andere Risiken der Digitalisierung stärken soll.

  5. Vor 4 Tagen · Ab dem 1. Oktober 2023 wird das Amtsblatt nicht mehr aus einer Sammlung von Rechtsakten mit einem Inhaltsverzeichnis bestehen. Jeder Rechtsakt wird als einzelnes, verbindliches Amtsblatt im PDF-Format veröffentlicht. Weitere Informationen finden Sie in diesem Video mit Untertitelung . Derzeit gibt es zwei Reihen des Amtsblatts:

  6. eur-lex.europa.eu › homepageEU-Recht - EUR-Lex

    Vor 4 Tagen · Hier finden Sie das <i>Amtsblatt der Europäischen Union</i> und können das EU-Recht, die EU-Rechtsprechung, konsolidierte Fassungen, Zusammenfassungen der Rechtsvorschriften und vieles mehr konsultieren.

  7. Vor 5 Tagen · Die allgemeinen Anforderungen an die Sicherheit von Lebensmittelbedarfsgegenständen sind in der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 sowie national im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch und der Bedarfsgegenständeverordnung verankert. Allgemeine Vorgaben zur guten Herstellungspraxis finden sich in der Verordnung (EG) Nr. 2023/2006. Bisphenol A.