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  1. Vor einem Tag · 1156: Herzogtum Österreich 1453: Erzherzogtum Österreich 1500: Österreichischer Reichskreis 1804: Kaisertum Österreich 1867: Österreich-Ungarn 1918: Erste Republik 1934: Bundesstaat Österreich 1938: Teil des Deutschen Reiches 1945: Zweite Republik. National­hymne: Österreichische Bundeshymne: Nationalfeiertag: 26. Oktober

  2. Vor 4 Tagen · Maximilian I., Erzherzog von Österreich: 1459: 1519: Ehemann von Maria von Burgund, Tochter und Erbin Karls des Kühnen, später Kaiser Maximilian I.; Großmeister bis zu Marias Tod 1482 78: Wilhelm von Egmond: 1412: 1483: der jüngere Bruder von Arnold von Egmond, Herzog von Geldern, 1473–1474 Statthalter von Gelderland: 79 ...

  3. Vor 3 Tagen · § 1453 ABGB Wer verjähren und ersitzen kann. ABGB - Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch. beobachten. merken. Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 11.05.2024. Jeder, der sonst zu erwerben fähig ist, kann auch ein Eigenthum oder andere Rechte durch Ersitzung erwerben. In Kraft seit 01.01.1812 bis 31.12.9999. merken. 0 Kommentare zu § 1453 ABGB.

  4. Vor 3 Tagen · StGB - Strafgesetzbuch. beobachten. merken. Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 11.05.2024. (1) Strafbare Handlungen, die mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind, sowie strafbare Handlungen nach dem fünfundzwanzigsten Abschnitt verjähren nicht.

  5. Vor 5 Tagen · Geschichte Deutschlands. Die Geschichte Deutschlands oder Deutsche Geschichte beginnt nach herkömmlicher Auffassung mit der Entstehung des römisch-deutschen Königtums im 10./11. Jahrhundert, wenngleich sich damit noch lange kein „Staat der Deutschen “ entwickelte. Die deutsche Sprache ist seit dem 8.

  6. Vor 5 Tagen · 0976: Markgrafschaft Ostarrichi 1156: Herzogtum Österreich 1453: Erzherzogtum Österreich 1500: Österreichischer Reichskreis 1804: Kaisertum Österreich 1867: Österreich-Ungarn 1918: Erste Republik 1934: Bundesstaat Österreich 1938: Teil des Deutschen Reiches 1945: Zweite Republik

  7. Vor 5 Tagen · Artikel 13. Jedermann hat das Recht, durch Wort, Schrift, Druck oder durch bildliche Darstellung seine Meinung innerhalb der gesetzlichen Schranken frei zu äußern.