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  1. Januar 2004 geltenden Fassung. Durch Art. 1 Nr. 143 des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) vom 14. November 2003 (BGBl I S. 2190) ist § 229 Abs. 1 Satz 3 SGB V neu gefasst worden.

  2. Dezember 2004) Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung , kurz: GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) , ist die rechtliche Grundlage für den 2003 begonnenen Versuch einer Reform des deutschen Gesundheitswesens unter Kostengesichtspunkten.

    • GMG
    • Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung
  3. Bundesgesetzblatt Bundesgesetzblatt Teil I 2003 Nr. 55 vom 19.11.2003 - Seite 2189 bis 2284 - Komplette Ausgabe

  4. 1. Januar 2004 in Kraft. Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) vom 26. März 20072; mit dem GKV-WSG wurde der Gesundheitsfonds eingeführt, in den die Beiträge der Versicherten und steuer-finanzierte Bundesmittel fließen. Die Fondsmittel werden an die ...

  5. 10 Mrd. Euro in 2004 auf ca. 14 bis 15 Mrd. Euro in 2007 ansteigt. Zusätzlich wird der paritätisch finanzierte allgemeine Beitragssatz durch die gesonderte Finanzierung des Zahnersatzes ab 2005 umgerechnet um ca. 0,35 sowie durch die Erhebung eines mitgliederbezogenen Sonderbeitrages ab 2006 um 0,5 Beitragssatzpunkte entlastet. Dies ...

  6. 1. Jan. 2004 · Reform. GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) In Kraft getreten: 01.01.2004 4 Min. Lesedauer. Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) ist ein großes Maßnahmenpaket beschlossen worden, das vor allem der kontinuierlichen Beitragssteigerung in der gesetzlichen Krankenversicherung entgegenwirken soll.

  7. 1. Jan. 2004 · Das Anfang 2004 in Kraft tretende Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) ist ein überparteiliches Reformgesetz. Sein zentrales Ziel ist die Senkung der Arbeitskosten. Dies führt unausweichlich zu Mehrbelastungen privater Haushalte und zu einem weiteren Wandel der Sozialversicherung in Richtung privater Versicherungsformen.