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GKV-Modernisierungsgesetz Abkürzung: GMG Art: Bundesgesetz: Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland: Rechtsmaterie: Sozialrecht: Erlassen am: 14. November 2003 (BGBl. I S. 2190) Inkrafttreten am: überw. 1. Januar 2004 Letzte Änderung durch: Art. 1 G vom 15. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3445) Inkrafttreten der letzten Änderung: 21. Dezember ...
- GMG
- Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung
- GKV-Modernisierungsgesetz
- Bundesgesetz
Die Regelung des § 62 Abs. 1 S 1 SGB V (idF durch Art. 1 Nr. 30 Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung vom 14.11.2003, BGBl I 2190, mWv 1.1.2004) begrenzt die Höhe der während jedes Kalenderjahres zu leistenden Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze.
Januar 2004 in Kraft. Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) vom 26. März 20072; mit dem GKV-WSG wurde der Gesundheitsfonds eingeführt, in den die Beiträge der Versicherten und steuer-finanzierte Bundesmittel fließen.
1. Jan. 2004 · In Kraft getreten: 01.01.2004 4 Min. Lesedauer. Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) ist ein großes Maßnahmenpaket beschlossen worden, das vor allem der kontinuierlichen Beitragssteigerung in der gesetzlichen Krankenversicherung entgegenwirken soll. Unter anderem müssen Patienten nun grundsätzlich zu allen Leistungen ...
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dem Jahr 2004 ebenfalls Minderausgaben durch geringere Krankenversiche-rungsbeiträge für die Bezieher von Arbeitslosengeld und Unterhaltsgeld. Für den Bund entstehen durch die finanzielle Beteiligung an versicherungs-fremden Leistungen der Krankenkassen Mehrausgaben in Höhe von 1,0 Mrd. Euro in 2004; 2,5 Mrd. Euro in 2005, 4,2 Mrd. Euro in ...
Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) G. v. 14.11.2003 BGBl. I S. 2190 ; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 15.12.2004 BGBl.
14. Nov. 2003 · 11/2003: Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) Bundeszuschuss, Sonderbeitrag, Ausweitungen von Zuzahlungen, Leistungseinschränkungen, Veränderungen in den Versorgungsstrukturen. Gesetz vom 14.11.2003 . Eckpunkte der Konsensverhandlungen zur Gesundheitsreform (07/2003)