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  1. Selbstständig Erwerbstätige stellen den Antrag auf Entschädigung direkt beim Landschaftsverband Rheinland. Voraussetzung für den Erhalt einer Entschädigung ist ein Verdienstausfall infolge eines Tätigkeitsverbotes bzw. einer Quarantäne (Absonderung) nach Infektionsschutzgesetz (IfSG).

    • Anträge | LVR

      0221 809 5401. Telefax: 0221 809 5402. ser@lvr.de. Hier...

  2. Angeordnete Quarantäne oder angeordnetes Tätigkeitsverbot während der Corona-Pandemie: Online-Antrag auf Entschädigung nach Infektionsschutzgesetz.

  3. Online-Antrag zu finanzieller Entschädigung während der Corona-Pandemie bei Quarantäne, Tätigkeitsverbot, Schließung Schulen und Betreuungseinrichtungen.

  4. 18. Mai 2020 · Die erforderlichen Angaben und Nachweise lassen sich schnell eintragen und hochladen. Anschließend werden die Anträge digital an die zuständige Behörde im jeweiligen Bundesland übermittelt. In Nordrhein-Westfalen entschädigen die Landschaftsverbände Westfalen-Lippe (LWL) und Rheinland (LVR).

  5. Wie kann ich oder mein Arbeitgeber eine Verdienstausfallentschädigung beantragen? In welchem Zeitraum gilt was für Verdienstausfallentschädigungen wegen einer Corona-Quarantäne? Muss ich gegen Corona geimpft sein, um eine Verdienstausfallentschädigung erhalten zu können? Meine Mitarbeiterin bzw. mein Mitarbeiter lebt im Ausland.