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  1. Aufgaben. Das Landesamt ist für folgende Aufgaben zuständig: Die Festsetzung, Anordnung und Abrechnung der Bezüge für die Beamten, Arbeitnehmer und Versorgungsempfänger des Landes Baden-Württemberg. Die Auszahlung von Beihilfe an die Beschäftigten des Landes. Zahlungen von Entschädigungs leistungen an die Opfer des Nationalsozialismus.

  2. Das LBV ist zuständig für die Zahlung der Gehälter, Kindergeld und Zuschüsse zu Krankheitskosten (Beihilfe) an ca. 370.000 Beamtinnen und Beamte, Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes Baden-Württemberg sowie Entschädigungsleistungen an Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung.

  3. Der Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. (LBV) ist die berufsständige Vertretung der Landwirte in Baden-Württemberg. Der LBV setzt sich gemeinsam mit seinen 24 Kreisbauernverbänden aktiv für die Interessen seiner Mitglieder und die heimische.

  4. Landschaftserhaltungsverbände sind gemeinnützige, eingetragene Vereine, die auf Landkreisebene gebildet werden. Interessenvertreterinnen und -vertreter aus Naturschutz, Landwirtschaft und Kommunen arbeiten gleichberechtigt zusammen und entwickeln gemeinsam tragfähige Lösungen für Natur und Landschaft. Aufgaben Was sind die Aufgaben eines LEV?

  5. 1. Jan. 2023 · Das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg hat umfangreich über die geplanten Änderungen und Neuregelungen informiert. Diese Infos geben wir auszugsweise weiter. Information über Änderungen im Beihilferecht.

  6. 4. Jan. 2021 · Zum 1. April 2021 werden die Einkommensgrenzen für einen Zuschuss zum AdL-Beitrag deutlich angehoben und künftig nach der sozialversicherungsrechtlichen Bezugsgröße ermittelt.

  7. Kontakt. Ich bin Kundin/Kunde des LBV. Wie kann ich eine Nachricht an mein zuständiges Arbeitsgebiet senden? Nachrichten und ggf. Anlagen zu Ihren Bezügen, der Beihilfe oder Abrechnung von Reisekosten, Trennungsgeld oder Umzugskosten senden Sie bitte direkt über das Kundenportal an Ihr zuständiges Arbeitsgebiet.