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  1. Die Anhänger der Republik spalteten sich in moderate (oder „opportunistische“) und radikale (oder „unnachgiebige“) Republikaner. Wer 1871 noch ganz links stand, weil er für die republikanische Staatsform eintrat, konnte später schon als konservativ gelten. Ab den 1890er-Jahren gewannen auch die Sozialisten parlamentarische Bedeutung.

  2. Jede Verfassung trifft bestimmte grundsätzliche Festlegungen über die Staats- und Regierungsform, den Aufbau des Staates und die Rechte und Pflichten der Menschen im Staat. Auch in der österreichischen Bundesverfassung finden sich solche Grundprinzipien. Sie können nur mit Zustimmung der Bürger:innen in einer Volksabstimmung verändert werden.

  3. Jede Verfassung trifft bestimmte grundsätzliche Festlegungen über die Staats- und Regierungsform, den Aufbau des Staates und die Rechte und Pflichten der Menschen im Staat. Auch in der österreichischen Bundesverfassung finden sich solche Grundprinzipien. Sie können nur mit Zustimmung der Bürger:innen in einer Volksabstimmung verändert werden.

  4. Die Verfassungsgeschichte der Türkei geht zurück bis in das Jahr 1807. Ihre Entwicklung ist eng verknüpft mit der politischen Geschichte des Osmanischen Reiches und später der Republik Türkei. Mehrfach wurde die Verfassung reformiert und neu geschrieben, oft in Zusammenhang mit durch das Militär erzwungenen Machtwechseln.

  5. Das republikanische Prinzip ist in der Verfassung verankert: Gemäß Art. 1 B-VG ist Österreich eine demokratische Republik. In der Frühphase der Republik Österreich stand das republikanische Prinzip noch nicht aufgegebenen Herrschaftsansprüchen des Hauses Habsburg gegenüber, gegen die sich die Republik mit dem Habsburgergesetz absicherte.

  6. Werden Verfassungen als Grundlage für die Legalität der Staatsmacht gesehen, die nicht zwingend republikanisch sein muss, kann man den Erlass des Königs Telipinu, der um 1505 vor Christus grundlegend die Thronfolge für das Reich der Hethiter regelte, als Meilenstein bewerten.

  7. Sie war die erste republikanische Verfassung Österreichs. Nachdem Kaiser Karl am 11. November auf die Teilhabe an den Regierungsgeschäften verzichtet hatte, fasste die Provisorische Nationalversammlung am 12. November den Beschluss betreffend das Gesetz über die Staats- und Regierungsform von Deutschösterreich. Damit wurde auch erklärt ...