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  1. Statutarstadt. Statutarstädte sind Städte mit einem eigenen Stadtrecht (Statut). Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister übernimmt bei diesen Städten mithilfe des Magistrats neben den gemeindeeigenen Aufgaben ( z.B. Baubehörde) auch noch die Aufgaben der Bezirksverwaltung ( z.B. Pass-, Gewerbebehörde), d.h. für diese Städte ist keine ...

  2. Die Liste enthält alle politischen Bezirke und Statutarstädte Österreichs mit Angabe des jeweiligen Bundeslands von Österreich. In Vorarlberg und Niederösterreich heißen die politischen Bezirke Verwaltungsbezirke.

  3. Eine Statutarstadt (in juristischen Texten Stadt mit eigenem Statut) ist in Österreich eine Stadt, die sich von den übrigen Gemeinden durch ein eigenes, landesgesetzlich erlassenes Stadtstatut (oder Stadtrecht) auszeichnet, das jene Fragen regelt, die für die übrigen Gemeinden in der Gemeindeordnung geregelt werden.

  4. Bereits bestehende Statutarstädte, also insbesondere auch solche mit unter 20.000 Einwohnern, nämlich Eisenstadt, Waidhofen an der Ybbs] und Rust, blieben bestehen. So wurden–mit Ausnahme der Stadt Wels, der mit Wirksamkeit zum 1. Jänner 1964 ein Statut verliehen wurde–sämtliche derzeit bestehenden Statutarstädte übergeleitet.

  5. Zu den fünf ältesten Statutarstädten in Österreich gehören die Hauptstadt Wien, Innsbruck, Graz, Linz und Klagenfurt. Allesamt wurden ihnen das Stadtrecht im Jahre 1850 verliehen bzw. wurde dieses erneuert, sofern sie es schon seit geraumer Zeit besaßen. In Oberösterreich liegt die jüngste Statutarstadt.

  6. Die Verwaltung des Landes ist in 18 politische Bezirke gegliedert. 3 dieser Bezirke - Stadt Linz, Stadt Steyr und Stadt Wels - sind sogenannte Statutarstädte.

  7. Statutarstadt. Statutarstädte sind Städte mit einem eigenen Stadtrecht (Statut). Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister übernimmt bei diesen Städten mithilfe des Magistrats neben den gemeindeeigenen Aufgaben ( z.B. Baubehörde) auch noch die Aufgaben der Bezirksverwaltung ( z.B. Pass-, Gewerbebehörde), d.h. für diese Städte ist keine ...