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  1. Das Wagnersche Gesetz (oder Gesetz der wachsenden Staatsausgaben) geht davon aus, dass das Wachstum der Staatsausgaben und Staatsquoten nicht bloß proportional, sondern überproportional zum Bruttosozialprodukt erfolge. Es ist benannt nach dem Ökonomen Adolph Wagner, der es formulierte.

  2. Das nach seinem Entdecker, dem dänischen Sprachwissenschaftler Karl Verner benannte und im Jahr 1875 von diesem formulierte Vernersche Gesetz (auch Verners Gesetz) beschreibt eine im Urgermanischen wirksame Ausnahme der ersten (germanischen) Lautverschiebung, nämlich das Stimmhaftwerden (Sonorisierung) der neu entstandenen ...

  3. Lexikon Online ᐅWagnersches Gesetz: von Wagner 1863 erstmals formuliertes „Gesetz der wachsenden Staatsausgaben“, nach dem sich absolut und relativ zum Nationaleinkommen (zuvor zum Sozialprodukt) eine deutliche Tendenz zur Ausdehnung der öffentlichen bzw. Staatstätigkeiten mit dem Fortschritt der Volkswirtschaft und Kultur.

  4. en.wikipedia.org › wiki › Wagner's_lawWagner's law - Wikipedia

    Wagner's law, also known as the law of increasing [a] state activity, [2] is the observation that public expenditure increases as national income rises. [3] It is named after the German economist Adolph Wagner (1835–1917), who first observed the effect in his own country and then for other countries. [4]

  5. Das Wagnersche Gesetz der wachsenden Staatsausgaben ist eine im 19. Jahrhundert von Adolph Wagner formulierte These, die besagt, dass mit dem Wachstum der Volkswirtschaft und dem kulturellen Fortschritt auch der Anteil der staatlichen Aktivität an der Wirtschaftsleistung zunimmt.

  6. Wagnersches Gesetz. Entwicklungsgesetze der Staatstätigkeit. (= Gesetz der wachsenden Staatstätigkeit) von Adolph WAGNER (1864) behauptet e Gesetzmäßigkeit, wonach im Rechts- und Wohlfahrtsstaat die Aufgaben des Staates nach Art und Umfang in Relation zum Privatsektor zunehmen, was sich in einem Anwachsen der Staatsausgaben in Relation zum ...

  7. Das Wagnersche Gesetz (oder Gesetz der wachsenden Staatsausgaben) geht davon aus, dass das Wachstum der Staatsausgaben und Staatsquoten nicht bloß proportional, sondern überproportional zum Bruttosozialprodukt erfolge. Es ist benannt nach dem Ökonomen Adolph Wagner, der es formulierte.