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  1. Im Jahr 1891 zahlten die Versicherungsanstalten schon rund 126.400 Altersrenten aus. Für diese ersten Renten hatte aber noch niemand Beiträge einbezahlt. Eine Übergangsbestimmung machte das möglich: Eine Rente durfte beziehen, wer über 70 war und unmittelbar vor dem Start des Rentengesetzes mindestens drei Jahre gearbeitet hatte. Volle Kassen

  2. 13. Sept. 2021 · Nach dem schon 1883 eingeführten Krankenversicherungsgesetz für die Arbeiter und dem Unfallversicherungsgesetz von 1884 war damit die Grundlage der gesetzlichen Rentenversicherung für alle Arbeiter ab dem 16. Lebensjahr und Angestellte mit einem Jahreseinkommen bis zu 2.000 Mark geschaffen.

  3. Der vorliegende Abschnitt gibt einen Überblick über die Geschichte der Rentenversicherung in Deutschland. Dabei beschränkt sich die Darstellung nach 1945 auf die Bundesrepublik Deutschland, die Entwicklung in der DDR wird nur am Rand thematisiert (vgl. ausführlicher Schmähl (2011a); zur Überleitung und Rentenangleichung seit dem Mauerfall ...

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  4. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ist die Gesamtheit der 16 Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) – Gesetzliche Rentenversicherung –, jedoch keine verfasste Institution. „Deutsche Rentenversicherung“ ist der Anfang des Namens dieser Träger:

  5. Dezember 1911 wurde für die Angestellten eine eigenständige Rentenversicherung eingeführt. Das Invaliditäts- und Alterssicherungsgesetz hatte zwar auch schon die als Angestellte beschäftigten Arbeitnehmer in die Versicherungspflicht einbezogen. Der Berufsstand der Angestellten forderte aber eine selbstständige und unabhängige ...

  6. 11. Nov. 2007 · Die Geschichte der Rentenversicherung. Am 17.11.1881 verlas der Reichskanzler Otto von Bismarck die „ Kaiserliche Botschaft “. Diese erste staatliche Sozialgesetzgebung sah hier Gesetze zum Schutze der Arbeiter für den Fall von Krankheit, Unfall, Invalidität und zur Versorgung im Alter vor.

  7. Jahrhunderts faktisch nie realisierbar. 1957 erfolgte endgültig der Übergang zu einem reinen Umlageverfahren: Die laufenden Ausgaben für die Rentnerinnen und Rentner werden aus den Beitragseinnahmen der aktiv Versicherten sowie aus Steuerzuschüssen bezahlt.