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  1. Eine Statutarstadt (in juristischen Texten Stadt mit eigenem Statut) ist in Österreich eine Stadt, die sich von den übrigen Gemeinden durch ein eigenes, landesgesetzlich erlassenes Stadtstatut (oder Stadtrecht) auszeichnet, das jene Fragen regelt, die für die übrigen Gemeinden in der Gemeindeordnung geregelt werden.

  2. In Österreich gibt es 15 Statutarstädte: Eisenstadt. Graz. Innsbruck. Klagenfurt am Wörthersee. Krems.

  3. Januar 2021. Eine Statutarstadt ist eine größere Gemeinde mit einem eigenen Stadtrecht. Dieses Recht wird auch als Statut bezeichnet. Eine Gemeinde mit einem eigenen Organisationsgesetz bzw. Organisationsrecht muss mindestens 20.000 Gemeindemitglieder zählen.

  4. In Austrian politics, a statutory city ( German: Stadt mit eigenem Statut or Statutarstadt ), also known in Burgenland as free city ( German: Freistadt), is a city that is vested, in addition to its purview as a municipality, with the powers and duties of a district administrative authority.

  5. Eine Statutarstadt, im Bundes-Verfassungsgesetz als Stadt mit eigenem Statut bezeichnet, ist in Österreich eine Stadt, die sich von den übrigen Gemeinden durch ein eigenes, landesgesetzlich erlassenes Stadtrecht „Stadtstatut“ unterscheidet. Zurzeit gibt es bundesweit 15 Städte mit eigenem Statut.