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  1. Wilhelm Leeb, ab 1915 Ritter von Leeb (* 5. September 1876 in Landsberg am Lech; † 29. April 1956 in Füssen ), war ein deutscher Offizier, zuletzt Generalfeldmarschall und im Zweiten Weltkrieg Oberbefehlshaber verschiedener Heeresgruppen . Inhaltsverzeichnis. 1 Leben. 1.1 Familie. 1.2 Bayerische Armee. 1.2.1 Erster Weltkrieg. 1.3 Weimarer Republik.

  2. Wilhelm Josef Franz Ritter von Leeb (5 September 1876 – 29 April 1956) was a German Generalfeldmarschall (Field Marshal) of the Wehrmacht during the Second World War, who was subsequently convicted of war crimes.

    • 1895–1945
  3. Generalfeldmarschall Wilhelm Ritter von Leeb - Lexikon der Wehrmacht. Ritter von Leeb, Josef Franz. Wilhelm Leeb war der Sohn des Major a.D. Adolf von Leeb und dessen Ehefrau Katharina, geborene Leeb. Er trat nach seinem Abitur am humanistischen Gymnasium in Passau am 1. Dezember 1895 als Fahnenjunker in die Königlich Bayerische Armee ein.

  4. Biografie des deutschen Generals, der im Ersten und Zweiten Weltkrieg als Oberbefehlshaber der Heeresgruppe Nord und der Heeresgruppe C. tätig war. Erfahren Sie mehr über seine militärische Karriere, seine kriegstheoretischen Schriften, seine politischen Ansichten und seine Rolle im Zweiten Weltkrieg.

  5. Wilhelm Leeb, ab 1915 Ritter von Leeb (* 5. September 1876 in Landsberg am Lech; † 29. April 1956 in Füssen), war ein deutscher Offizier, zuletzt Generalfeldmarschall und im Zweiten Weltkrieg Oberbefehlshaber verschiedener Heeresgruppen.

  6. Wilhelm Josef Franz Leeb wurde am 5. Sept. 1876 in Landsberg am Lech geboren. Als Fahnenjunker trat er in das Bayrieche 4. Feldartillerie-Regiment ein, wurde dort Offizier und erwarb sich dann im Kriege 1914-1918 den Bayerischen Max-Josephs-Orden und damit den persönlichen Adel. Nach dem Kriege wurde er in der Reichswehr als Chef des Stabes ...

  7. Am 22. Oktober 1948 verurteilte ein amerikanisches Militärgericht Leeb unter anderem wegen Weitergabe des so genannten Kommissarbefehls (Anordnung Hitlers zur Liquidierung gefangener politischer Kommissare der Roten Armee, völkerrechtswidrig) zu drei Jahren Haft, die als verbüßt galten. Kategorien: Geschichte und Politik. Deutschland. Militär.