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  1. 13. März 2024 · Die Stiftung des öffentlichen Rechts ist eine von drei möglichen Organisationsformen von juristischen Personen im öffentlichen Recht: Körperschaft des öffentlichen Rechts

  2. Stiftungen des öffentlichen Rechts in Deutschland bilden neben den Körperschaften des öffentlichen Rechts und Anstalten des öffentlichen Rechts einen Organisationstyp öffentlich-rechtlicher juristischer Personen. Daneben bestehen Stiftungen des Privatrechts .

  3. Stiftungen des öffentlichen Rechts gehören der mittelbaren Staatsverwaltung 4an und unterliegen staatlicher Rechtsaufsicht. Öffentlich-rechtliche Stiftungen dienen – wie solche des Privatrechts – als „Bewahrungsorte“. 5

  4. Derzeit gibt es in Deutschland 25.777 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts. Davon sind 90 Prozent als gemeinnützig anerkannt. [2] Als Stifter treten nicht nur natürliche Personen und Personengesellschaften auf, sondern auch die Kirche und der Staat ( Bund und Länder ). [3]

  5. Von der privatrechtlichen Stif-tung unterscheidet sie sich insbesondere durch ihren hoheitlichen Entstehungstatbestand und durch ihre Stifterin, eine juristische Person des öffentlichen Rechts.2 Stiftungen des öffentlichen Rechts gehören der mittelbaren Staatsverwaltung an.3 Aus Art. 87 Abs. 3 Grundgesetz wird für die Errichtung von bundesunmitt...

  6. (1) Stiftung des . bürgerlichen Rechts. nach den Vorschriften des BGB; sie stellt den Regel-fall dar. Sie entsteht ausschließlich durch ein bürgerlich-rechtliches Rechtsgeschäft (Stif-tungsgeschäft, vgl. Nr. 4.1) und die Anerkennung der zuständigen Behörde. (2) Stiftung des . öffentlichen Rechts (Art. 1 Abs. 3 und 4 BayStG). Sie ...

  7. Die typische Stiftung des öffentlichen Rechts ist als rechtsfähige Stiftung ausgestaltet. Sie ist selbst Träger von Rechten und Pflichten. Diese Konstruktion ist aber nicht die einzige Möglichkeit. Auch der Staat kann sich, was vielfach nicht bedacht wird, der Treuhandstiftung bzw. der unselbständigen Stiftung bedienen.