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Das Wichtigste in Kürze. Kurzarbeitergeld soll Ihren Verdienstausfall zumindest teilweise wieder ausgleichen. Es soll auch Ihren Arbeitsplatz erhalten, wenn die aktuelle Situation Ihres Betriebes Entlassungen notwendig machen würde. Sie haben einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber die regelmäßige ...
Kurzarbeitergeld gleicht Entgeltausfälle für Ihre Mitarbeiter aus, wenn die Corona-Pandemie zu Arbeitsausfällen führt. Jetzt informieren.
Allgemeine Fragen zu Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld. Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld. Anzeige, Antragstellung und Nachweispflichten. Berechnung, Höhe und Dauer des Kurzarbeitergeldes. Nebenverdienste. Auswirkungen von Kurzarbeitergeld auf die soziale Absicherung. Weiterbildung und Qualifizierung.
Kurzarbeitergeld anzeigen, beantragen und berechnen: So können Unternehmen Kurzarbeit anmelden und die Höhe des Kug ermitteln. Jetzt informieren!
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Bereits Ende 2020 sind das Gesetz zur Beschäftigungssicherung infolge der Covid-19-Pandemie (Beschäftigungssicherungsgesetz) zusammen mit der"Ersten Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung" sowie der "Zweiten Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld"in Kraft getreten. Mit der"Zweiten Ver...
Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld muss grundsätzlich auf einem unabwendbaren Ereignis oder auf wirtschaftlichen Gründen beruhen (§ 96 SGB III). Dies trifft etwa dann zu, wenn Lieferungen ausbleiben und die Produktion eingeschränkt werden muss. Ein unabwendbares Ereignis liegt auch dann vor, wenn etwa durch staatliche Schutzmaß...
Unternehmen, die aufgrund der weltweiten Krankheitsfälle durch das Coronavirus Kurzarbeit anordnen mussten und es dadurch zu Entgeltausfällen gekommen ist, konnten Kurzarbeitergeld erhalten. Diese Leistung musste vom Arbeitgeber beantragt werden. Voraussetzung für den Bezug von Kurzarbeitergeld ist, dass die üblichen Arbe...
Mit den erleichterten Voraussetzungen wurde die Gewähr dafür geschaffen, dass durch die Coronakrise möglichst kein Unternehmen in Deutschland in die Insolvenz gerät und ein Arbeitsplatzverlust vermieden wird. Die Regelungen im Überblick: 1. Absenken des Quorums der im Betrieb Beschäftigten, die vom Arbeitsausfall betroffen sein mü...
In der Zeit vom 1. Oktober 2022 bis 30. Juni 2023 bestand die Möglichkeit, dass auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben. Ab dem 1. Juli 2023 besteht für diese Personengruppe kein Anspruch mehr auf Kurzarbeitergeld.
Die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge während der Kurzarbeit endete am 31. Dezember 2021. Durch die "Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung" war in der Zeit vom 1. Januar 2022 bis 31. März 2022 die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit nur noch in Höhe von 50 Pro...
Das Kurzarbeitergeld richtet sich nach dem pauschalierten Nettoentgeltausfall im jeweiligen Anspruchsmonat. Es beträgt 60 Prozent beziehungsweise 67 Prozent der sogenannten Nettoentgeltdifferenz. Den höheren Leistungssatz von 67 Prozent erhalten Arbeitnehmende, 1. die mindestens ein Kind (i. S. d. § 32 Abs. 1, 3 bis 5 ES...
Um vor allem die Einkommensverluste von Geringverdienern auszugleichen, wurde bereits im Mai 2020 die Erhöhung des Kurzarbeitergelds beschlossen. Die Erhöhung des Kurzarbeitergelds erfolgte gestaffelt. Von der Erhöhung profitierten Arbeitnehmende, deren Arbeitszeit aufgrund von Kurzarbeit um mindestens 50 Prozent red...
Hat die oder der Beschäftigte schon vor Beginn der Kurzarbeit eine Nebentätigkeit durchgeführt, hat das keine Auswirkungen. Der Nebenverdienst wird nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Nehmen Beschäftigte während des Bezugs von Kurzarbeitergeld eine Nebentätigkeit auf, liegt eine Erhöhung des tatsächlichen erziel...
Die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld wurde mit der "zweiten Kurzarbeitergeldbezugsdauerverordnung" von regulär zwölf auf bis zu 24 Monate erweitert. Mit der "Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung" wurde die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds von bis zu 24 Monaten für diejenigen, deren Anspruch auf Kurzarbeite...
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Aktuelles. 22.04.2021. 50 Fragen und Antworten zum Kurzarbeitergeld (KuG/Kug) Das Coronavirus lässt viele Arbeitgeber über Kurzarbeit nachdenken. Nachfolgend beantworten wir die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus und dem sog. Kurzarbeitergeld, abgekürzt KuG oder auch Kug. Wir starten mit einer verkürzt formulierten Übersicht.
Was ist Kurzarbeitergeld (KUG)? Kurzarbeitergeld (KUG) wird von der Agentur für Arbeit als teilweise Ersatz für den durch den vorübergehenden Arbeitsausfall entfallenen Lohn gezahlt. Der Arbeitgeber wird dadurch bei den Personalkosten vorübergehend entlastet, wodurch Kündigungen der Beschäftigten vermieden werden können. 3.