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  1. In der deutschen Geschichte kam es 2 Mal zu einem Misstrauensvotum: 1972 gegen Willy Brandt (grüne Beschriftungen), 1982 gegen Helmut Schmidt. Die Vertrauensfrage wurde 5 Mal gestellt: 1972 von Brandt, 1982 von Schmidt, 1982 von Helmut Kohl, 2001 und 2005 (blaue Beschriftungen) von Gerhard Schröder. Art. 67 GG: Art. 68 GG:

  2. Entstehung. Die Weimarer Verfassung von 1919 (WRV) kannte weder eine Vertrauensfrage noch das konstruktive Misstrauensvotum. Vielmehr enthielt ihr Art. 54 WRV die Vorschrift, dass der Reichskanzler und die Reichsminister „zu ihrer Amtsführung des Vertrauens des Reichstags“ bedürfen.

  3. Eine Vertrauensfrage ist ein Instrument, das die Machtbalance und Stabilität im Regierungssystem bewirkt, indem sie die Zustimmung der Mehrheit zum Vertrauen in die Regierung oder zum Ausstieg aus der Regierung bewirkt. Die Vertrauensfrage kann mit bestimmten Entscheidungen oder Gesetzen verbunden werden, um die Legitimität der Regierung zu erneuern oder Neuwahlen zu fordern. Die Vertrauensfrage ist ein Mittel der politischen Abstimmung, das auch als Misstrauensvotum bezeichnet wird.

    • Heinrich Oberreuter
  4. In der Geschichte des Deutschen Bundestages wurde bislang fünf Mal von einem Regierungschef die Vertrauensfrage gestellt, zwei Mal versuchte das Parlament, den Kanzler mithilfe des konstruktiven Misstrauensvotums zu stürzen. Ein Rückblick auf entscheidende Stunden im Plenum. Folge 6: 16. November 2001 - Gerhard Schröder stellt die ...

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  5. Das (konstruktive) Misstrauensvotum ist in Deutschland im Sinne des Art. 67 Grundgesetz (GG) von der Vertrauensfrage im Sinne des Art. 68 GG zu unterscheiden. Inhaltsverzeichnis. 1 Deutsche Bundesebene. 1.1 Verfassungsrechtliche Grundlage. 1.2 Entstehung. 1.3 „Legitimität ist gleich Legalität“ 1.4 Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

  6. In der Bundestagsgeschichte wurde bislang fünf Mal von einem Regierungschef die Vertrauensfrage gestellt, zwei Mal versuchte das Parlament den Kanzler per Misstrauensvotum zu stürzen. Ein Rückblick auf entscheidende Stunden im Plenum. Folge 5: 17. Dezember 1982 - Helmut Kohl stellt die Vertrauensfrage.

  7. Und doch dienen die Regelungen, die das Grundgesetz für das konstruktive Misstrauensvotum und die Vertrauensfrage festlegt, ein und demselben Zweck: Sie sollen dafür sorgen, dass Regierungskrisen schnell überwunden werden und kein Zustand eintritt, in dem das Land keine handlungsfähige Regierung besitzt.