Yahoo Suche Web Suche

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. 6. Juli 2021 · Der Start der Rabattverträge. Mit dem »Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG)« wurden 2007 Arzneimittel-Rabattverträge eingeführt und der Apothekeralltag damit um eine zeitraubende Pflicht erweitert. Anna Pannen. 06.07.2021 14:30 Uhr.

  2. 3. Apr. 2007 · GKV-WSG <typohead type="3">Rabattverträge, Wahltarife und Gesundheitsfonds Von Thomas Bellartz und Daniel Rücker . Das Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) ist symptomatisch für dessen gesamte Entwicklung. Denn am 1. April trat nur ein erster Teil in Kraft. Für die ...

  3. c) Nach Absatz 8 wird folgender Absatz 8a ein-gefügt: (8a) Nach Absatz 1 Nr. 13 ist nicht versi-cherungspflichtig, wer nach Absatz 1 Nr. 1 bis 12 versicherungspflichtig, freiwilliges Mit-glied oder nach § 10 versichert ist. Satz 1 gilt entsprechend für Empfänger laufender Leistungen nach dem Dritten, Vierten, Sechs-

  4. 9. Dez. 2021 · Vom 9. Dezember 2021 Nadine. Foto: Shutterstock.com/marketlan. Wissen. Die Krankenkassen können seit 2007 auf Grundlage des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (WSG) die gesetzliche Zuzahlung halbieren oder sogar komplett auf sie verzichten. Und das sind die Voraussetzungen.

    • Chefredakteurin
  5. Grundsätzlich müssen Versicherte ab 18 Jahren bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zehn Prozent des Abgabepreises als Zuzahlung selbst übernehmen. Die Zuzahlung beträgt mindestens fünf und höchstens zehn Euro, jedoch nie mehr, als die tatsächlichen Kosten des Arzneimittels. Diese Zuzahlung kann entfallen, wenn die gesetzlichen ...

  6. 5. Mai 2011 · Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (WSG) aus dem Jahr 2007 hat die Möglichkeit eröffnet, dass jede Krankenkasse nach Abschluss eines sogenannten Rabattvertrages ihre Versicherten zur Hälfte (50 Prozent) oder komplett (100 Prozent) von der Zuzahlung zu den betroffenen Präparaten befreien kann. Je nachdem, bei welcher Krankenkasse ...