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  1. Bei einer Unterbrechungszeit von mindestens 3 Kalendermonaten beginnt eine neue Bezugsdauer, sofern wieder alle Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld erfüllt werden. Beispiel: Bewilligter Zeitraum der Kurzarbeit: 1.

  2. ja. Bezugsdauer 28 Monate, längstens bis 30.09.22. Erleichterte Zugangsvoraussetzungen (10% Erfordernis, keine Minusstunden) KUG für Leiharbeiter bis 30.06.2022 Ab 01.04.22 keine 50% SV-Erstattung Bei Qualifizierung während KUG ab 01.01.22 Aufstockung um weitere 50% SV-Erstattung möglich. Bezugsdauer 12 Monate. keine Minusstunden)

  3. Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld wird für Betriebe, die mit der Kurzarbeit bis zum 31. Dezember 2020 begonnen haben, auf bis zu 24 Monate verlängert, längstens bis zum 31. Dezember 2021.

  4. Die maximale Bezugsdauer von 24 Monaten gilt bis Ende März 2022. Die entsprechende Verordnung betraf allerdings nicht das erhöhte Kurzarbeitergeld. Häufige Fragen zu Kurzarbeit während...